Ich weise Sie darauf hin, dass es sich bei meiner Praxis um eine Wahltherapiepraxis handelt und Sie demnach die Behandlungskosten selbst zu tragen haben. Als gewerblicher Masseur und Heilmasseur besteht für Sie jedoch die Möglichkeit, mit oder ohne ärztliche Verordnung zur Behandlung zu kommen. Der Vorteil einer Heilmassage mit Verordnung besteht darin, dass Sie einen Teil der Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den jeweiligen Tarifen der Krankenkassen, der Therapiedauer und der Art der Leistung ab. Sie bekommen am Ende der Behandlungsserie eine Rechnung, von der Sie den Gesamtbetrag begleichen und diese anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Unfall- oder Zusatzversicherung decken oftmals den Selbstbehalt ab.
Ich bitte Sie, zum ersten Termin aktuelle Befunde und Unterlagen von Ihrem Arzt oder anderen medizinischen Einrichtungen sowie gegebenenfalls eine ärztliche Verordnung mitzunehmen.
Sollten Sie einmal kurzfristig verhindert sein, bitte ich um Absage bis 24 Stunden vor Therapiebeginn. Bei einer späteren Absage behalte ich mir vor, die Therapie zum üblichen Honorarsatz in Rechnung zu stellen.